Behandlungsmöglichkeit
bei unerfülltem Kinderwunsch
- 12 Minuten
- 21.08.2024
Die folgenden Informationen können ein persönliches Beratungsgespräch nicht ersetzen. Individuelle Beratung bieten Gynäkolog*innen oder Kinderwunschzentren
Der Begriff Kinderwunschbehandlung (Kiwu-Behandlung) umfasst alle medizinischen Maßnahmen, die Menschen dabei helfen, schwanger zu werden, wenn es auf natürlichem Wege nicht klappt. Hierfür werden verschiedene Verfahren der Reproduktionsmedizin genutzt.
Die folgenden Informationen können jedoch ein persönliches Beratungsgespräch nicht ersetzen. Individuelle Beratung bieten Gynäkolog*innen oder die Spezialistinnen und Spezialisten der amedes Kinderwunschzentren.
Vor der Behandlung werden die Ursachen der ungewollten Kinderlosigkeit ermittelt, um zielgerichtete und erfolgversprechende Maßnahmen ergreifen zu können.
Arztgespräch mit Erhebung der medizinischen Vorgeschichte, zu welcher neben der körperlichen Untersuchung auch Fragen zu Lebensstil und Ernährung gehören.
Die Feststellung der Fruchtbarkeit (Fertilität) von Mann und Frau erfolgt z. B. mit Spermienanalysen und hormonellen Tests.
Um anatomische Anomalien, die eine Schwangerschaft verhindern bzw. erschweren können, zu ermitteln, werden bildgebende Verfahren wie Ultraschall, Gebärmutterspiegelungen (Hysteroskopien) oder Bauchspiegelungen (Laparoskopien) eingesetzt.
Genetische Untersuchungen werden u. a. bei wiederholten Fehlgeburten durchgeführt, um Risikofaktoren zu ermitteln.
Essenziell für jede reproduktionsmedizinische Behandlung ist die Gewinnung von reifen Eizellen und gesunden Spermien. In vielen Fällen erfolgt die Eizellgewinnung nach hormoneller Stimulation der Eierstöcke mit einem minimalinvasiven Eingriff.
Die Gewinnung von Spermien erfolgt natürlich, mittels Masturbation, oder, falls eine Ejakulation nicht möglich ist, bzw. im Ejakulat keine Samenzellen vorhanden sind, kann die Entnahme von Spermien grundsätzlich auch mit einem minimal-invasiven Verfahren direkt aus dem Hoden erfolgen (sogenannte testikuläre Spermienextraktion, TESE).
Es gibt eine Vielzahl von Behandlungsmethoden, die dabei helfen können, schwanger zu werden. Welche konkret zur Anwendung kommt, richtet sich immer nach der zugrundeliegenden Ursache der ungewollten Kinderlosigkeit. In manchen Fällen reicht eine Hormonbehandlung, damit eine Schwangerschaft auf natürlichem Wege entstehen kann, in anderen Fällen ist eine stärkere Einflussnahme erforderlich, um Eizelle und Spermium zusammenzubringen. Die folgenden Methoden werden im Rahmen von Kinderwunschbehandlungen eingesetzt.
Die häufigste Ursache einer Zyklusstörung und des unerfüllten Kinderwunsches ist der gestörte oder ausbleibende Eisprung. Eine Eierstockstimulation regt deine Eierstöcke zur Produktion von Eizellen an. Das Ziel kann entweder die Herbeiführung eines Eisprungs oder die Gewinnung von Eizellen für die künstliche Befruchtung sein. Eine Befruchtung nach hormoneller Stimulation kann, je nach Befundlage, auf natürlichem Weg durch eine Insemination oder mit invasiven Methoden erfolgen.
Die Insemination bezeichnet das gezielte und kontrollierte Einbringen des Ejakulats in den weiblichen Genitaltrakt. Bei der intrauterinen Insemination (IUI) können zum Beispiel langsame Spermien näher an die Eizelle herangeführt werden. Das Ejakulat bzw. die gereinigten Spermien werden zum Zeitpunkt des Eisprungs durch Platzierung eines dünnen Katheters mit der darin enthaltenen Samenprobe direkt in der Gebärmutterhöhle geleitet. Die Befruchtung selbst erfolgt quasi auf natürlichem Wege. Dieses Verfahren kann insbesondere bei einer nur geringen Einschränkung des Spermiogramms, wenn die Spermien zu unbeweglich sind oder die Spermienzahl zu gering ist, ein erfolgversprechender Weg sein. Inseminationen mit Spendersamen (heterologe Insemination) sind auch bei unverheirateten bzw. in gleichgeschlechtlichen Beziehungen lebenden Paaren sowie alleinstehenden Frauen möglich.
Bei der In-vitro-Fertilisation (IVF) erfolgt die Befruchtung der Eizelle außerhalb des Körpers. Vor der eigentlichen Befruchtung erfolgt in der Regel eine Stimulation der Eierstöcke, um mehrere Eizellen reifen zu lassen. Nachdem genügend Eibläschen mit gutem Entwicklungsstadium herangewachsen sind, wird eine Hormonspritze gegeben, um die Eizellreifung abzuschließen. Die Eizellen werden dann unter Ultraschallkontrolle entnommen (Follikelpunktion). Anschließend werden die Eizellen mit den Spermien im Labor befruchtet, und die entstehenden Embryonen werden nach einigen Tagen in die Gebärmutter eingesetzt (Embryotransfer). Dieses Verfahren wird oft eingesetzt, wenn andere Methoden nicht erfolgreich waren oder wenn bestimmte Umstände wie beispielsweise nicht durchlässige Eileiter oder Endometriose eine IVF erforderlich machen.
Die Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) kann die Durchführung einer IVF-Therapie ergänzen. Bei der ICSI wird ein einzelnes Spermium unter dem Mikroskop direkt in die Eizelle injiziert. Dieses Verfahren kommt zur Anwendung, wenn die Spermienqualität stark eingeschränkt oder in einer zuvor durchgeführten herkömmlichen IVF-Therapie keine Befruchtung eingetreten ist.
Die Behandlung der ungewollten Kinderlosigkeit erfordert ein erfahrenes und empathisches Team aus interdisziplinär arbeitenden Expertinnen und Experten. In den amedes Kinderwunschzentren arbeiten deshalb verschiedene Spezialistinnen und Spezialisten Hand in Hand, um den Kinderwunsch Wirklichkeit werden zu lassen:
Eine Kinderwunsch-Therapie können grundsätzlich alle Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch in Anspruch nehmen. Allerdings werden die Behandlungskosten nur in gewissen Grenzen von gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Wer eine Kostenübernahme durch die Kasse wünscht oder weitere finanzielle Unterstützung aus Bundes- bzw. Landesmitteln beantragen möchte, muss bestimmte Bedingungen hinsichtlich des Alters und Familienstandes erfüllen. Auf dem Informationsportal Kinderwunsch des Bundesministeriums kann man einfach checken, ob man die Voraussetzungen für Förderungen aus staatlichen Mitteln erfüllt. Wichtig: Der Antrag hierfür muss in der Regel vor Behandlungsbeginn gestellt werden.
Nutzt die offenen amedes Info-Abende, um euch über Behandlungsoptionen bei unerfülltem Kinderwunsch zu informieren, Unsicherheiten abzulegen und Klarheit zu gewinnen, welche Wege ihr gehen könnt. Bitte beachtet, dass sich unsere Info-Abende sowohl an heterosexuelle als auch gleichgeschlechtliche Paare und Single Frauen richten. Die Expertinnen und Experten von amedes heißen euch herzlich willkommen und freuen sich auf eure Fragen.
Wenn sich innerhalb von 12 Monaten nach regelmäßigem, ungeschütztem Geschlechtsverkehr noch keine Schwangerschaft eingestellt hat, sollte man für ein erstes Beratungsgespräch Kontakt mit einem Kinderwunschzentrum aufnehmen. Für weibliche Personen ab 35 Jahren gilt diese Empfehlung aufgrund der abnehmenden Fruchtbarkeit mit fortschreitendem Alter schon ab 6 Monaten.
amedes Kliniken für Kinderwunschbehandlungen findest du in ganz Deutschland. Wenn du mehr über die Leistungen am jeweiligen Standort erfahren willst, klicke einfach auf die interaktive Karte.
Mönckebergstraße 10
(6. Etage, Eingang Passage Barkhof)
20095 Hamburg
Der Unterschied liegt in der Unterstützung der Befruchtung im Labor: bei der IVF-Behandlung werden die Eizelle und die aufbereiteten Spermien in einer Schale zusammengebracht und das Spermium dringt, wie bei einer natürlichen Befruchtung, selbst in die Eizelle ein. Im Gegensatz dazu wird bei einer ICSI ein einzelnes Spermium unter dem Mikroskop ausgewählt und mithilfe einer feinen Nadel direkt in die Eizelle eingeführt.
Die ICSI-Methode wird zum Beispiel in Betracht gezogen, wenn die Spermienqualität des Mannes so stark eingeschränkt ist, dass ein selbstständiges Eindringen in die Eizelle nicht möglich ist. Das Auswählen eines Spermiums in Kombination mit der gezielten Injektion kann die Chancen der Befruchtung also selbst bei einer stark eingeschränkten männlichen Fruchtbarkeit erheblich erhöhen. Ob im spezifischen Fall eine IVF oder eine ICSI am besten geeignet ist, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt gemeinsam mit den Patientinnen und Patienten individuell.
In der Regel werden maximal zwei Embryonen transferiert. Denn mittlerweile wurde nachgewiesen, dass der Transfer eines dritten Embryos – unabhängig vom Alter der Frau – die Schwangerschaftsraten nicht erhöht. Allerdings steigt die Mehrlingsrate dramatisch an. Je jünger die Patientin ist, desto höher ist das Risiko von Mehrlingsschwangerschaften, ohne dass sich die Schwangerschaftschancen entsprechend erhöhen. Umso höher die Therapiechancen eingeschätzt werden, desto weniger profitiert ein Paar von einem zweiten Embryo, sodass bei vielen Patientinnen nur ein Embryo übertragen wird. Das Ziel einer Therapie ist immer eine möglichst hohe Rate von Einlingsschwangerschaften, weil diese die besten Chancen aufweisen, am Ende auch zur Geburt eines gesunden Kindes mit den niedrigsten Komplikationsraten für die Patientin zu führen.
Die hormonelle Stimulation bei Kinderwunsch führt nach heutigem Kenntnisstand nicht zu einem erhöhten Krebsrisiko. Für die „Pille" sowie für eine Hormonersatztherapie in den Wechseljahren ist die Situation anders. In bestimmten Konstellationen wurde eine leichte Risikoerhöhung für bestimmte Tumore wie Brustkrebs nachgewiesen. Es kann in Einzelfällen vorkommen, dass in den Wechseljahren eingenommene Hormone das Wachstum bereits bestehender Karzinome stimulieren. Ob und wie das geschieht, hängt – nach derzeitigem Wissensstand – von Faktoren wie Art, Kombination und Einnahmedauer der Hormone sowie von individuellen Risikofaktoren ab. Manche Arten von Krebs (z. B. Darm- und Gebärmutterkrebs) scheinen unter Hormontherapie sogar seltener vorzukommen.
Die Kostenübernahme von 50 % durch gesetzliche Krankenkassen ist nur für heterosexuelle verheiratete Paare innerhalb festgelegter Altersgrenzen gewährleistet: Frauen müssen zwischen 25 und 40 Jahre alt sein, Männer zwischen 25 und 50 Jahre. Manche Kassen übernehmen auch einen höheren Anteil der Kosten für die Kinderwunschbehandlung. Teilweise variieren die Höchstbeträge zwischen den gesetzlichen Krankenkassen. Die Erfüllung des Kinderwunsches mit Spendersamen zählt lt. Bundessozialgericht nicht zu den versicherten Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen3. Damit die jeweilige Krankenkasse die Behandlungskosten tatsächlich übernimmt, ist es wichtig, den Behandlungsplan vor Behandlungsbeginn genehmigen zu lassen – das gilt für gesetzliche wie für private Versicherungen.
Grundsätzlich ist es möglich, den Wunsch nach einem eigenen Kind auch mit über 40 Jahren noch zu realisieren. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit für eine erfolgreich verlaufende Schwangerschaft geringer als bei Frauen im jüngeren Alter. Zudem müssen die Behandlungskosten selbst übernommen werden. Die Leistung „Kinderwunsch-Behandlung“ ist Frauen bis 40 Jahren vorbehalten. Danach schließen die meisten Krankenkassen diese Leistung für Versicherte aus – egal ob gesetzlich oder privat versichert. Empfehlenswert ist es, sich in einer Kinderwunsch-Klinik beraten zu lassen, wie die Chancen für eine erfolgreiche Schwangerschaft stehen.
Wenn sich die Wechseljahre vor dem 40. Lebensjahr ankündigen, z. B. ausgelöst durch bestimmte medizinische Behandlungen, genetische Dispositionen etc., ist es wichtig, die Vorzeichen zu erkennen und rechtzeitig zu handeln. Bei Frauen mit sogenannten vorzeitigen Wechseljahren lässt die Funktion der Eierstöcke frühzeitig nach, obwohl sie noch Kommandos von der Hypophyse bekommen. Die Ursachen für diese vorzeitige Erschöpfung der Eierstöcke sind vielfältig und nicht immer eindeutig. In diesem Fall sollte man sich zeitnah ärztlichen Rat einholen, denn mit einer rechtzeitigen Behandlung kann der Wunsch vom eigenen Kind noch wahr werden.
1 Deutsches IVF Register (2022): „Auszug aus dem DIR Jahrbuch 2022 für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch, Patientinnen, Patienten, die Öffentlichkeit“. DIR Jahrbuch 2022, Auszug 09/2023 (3), S. 11, https://www.deutsches-ivf-register.de/perch/resources/dir-jahrbuch-2022-sonderausgabe-fuer-paare.pdf (Letzter Aufruf 26.01.2024)
2 Ebd., S. 4
3 Bundessozialgericht (2021): „Keine künstliche Befruchtung bei gleichgeschlechtlichen Paaren zulasten der Krankenkasse“. Ausg. 2021 (29), 10.11.2021, https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/2021_29.html (Letzter Aufruf 29.01.2024)